UoKSC

– Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes über das Nationale Cybersicherheitssystem

Stellen Sie die Einhaltung des Gesetzes über das Nationale Cybersicherheitssystem und der NIS2-Richtlinie sicher – ohne Stress oder Risiko

Unser UoKSC-Umsetzungsservice bietet umfassende Beratung für Organisationen, die dem Gesetz über das Nationale Cybersicherheitssystem (KSC) unterliegen. Wir bieten Audits, Risikoanalysen, die Erstellung von Dokumentation, Schulungen sowie Unterstützung bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.

Wir bereiten Ihr Unternehmen darauf vor, die Anforderungen des KSC-Gesetzes, CSIRT-Audits sowie der kommenden Novelle im Zusammenhang mit der NIS2-Richtlinie zu erfüllen.

Vorteile der UoKSC-Umsetzung

Volle Konformität mit dem KSC-Gesetz – null Risiko von Sanktionen

Wir kümmern uns um jedes Element – von der Dokumentation bis zur technischen Umsetzung – im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen.

Bereitschaft für CSIRT-Audits (NASK, GOV, MON)

Wir bereiten Ihre Organisation auf die Überprüfung durch die zuständigen Incident-Response-Teams vor.

Spürbare Verbesserung der Cybersicherheitslage

Die Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen reduziert das Risiko von Vorfällen und schützt den Ruf Ihres Unternehmens.

Dokumentation im Einklang mit gesetzlichen und Branchenstandards (DSGVO, ISO 27001, NIS2)

Sie erhalten ein vollständiges Dokumentationspaket – von der Sicherheitsrichtlinie bis zum Business-Continuity-Plan.

Unterstützung durch erfahrene Experten

Unser Team besteht aus Praktikern mit Hands-on-Erfahrung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Wie läuft der UoKSC-Umsetzungsprozess ab?

Compliance-Audit nach dem KSC-Gesetz

Wir führen eine Sicherheitsbewertung durch und identifizieren Lücken im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen.

Risikobewertung und Entwicklung einer Compliance-Strategie

Wir erstellen eine Risikoanalyse für Informationssysteme sowie einen maßgeschneiderten Maßnahmenplan für Ihre Organisation.

Erstellung und Umsetzung der Dokumentation

Wir erstellen:

  • Sicherheitsrichtlinie für IT-Systeme
  • Incident-Response-Verfahren
  • Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Plan
  • Dokumentation für CSIRT-Meldungen

Schulungen und Sensibilisierung für Cybersicherheit

Wir führen Workshops und Schulungen durch – sowohl für operative Mitarbeitende als auch für das Management.

Technische Unterstützung und laufende Beratung

Wir unterstützen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (MFA, Backups, Monitoring, Segmentierung) und bieten weitere fachliche Unterstützung.

Für wen ist der UoKSC-Umsetzungsservice gedacht?

Unterliegt Ihre Organisation dem KSC-Gesetz?
Wir unterstützen Organisationen, die derzeit – oder in Kürze – dem Gesetz über das Nationale Cybersicherheitssystem sowie den kommenden NIS2-Vorgaben unterliegen:

 

  • Betreiber wesentlicher Dienste (OES)
    Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzen, digitale Infrastruktur und andere kritische Sektoren.
  • Anbieter digitaler Dienste
    Hosting-Unternehmen, SaaS-Anbieter, E-Commerce-Plattformen, Cloud-Services, Netzbetreiber.
  • Einheiten der öffentlichen Verwaltung
    Behörden, Kommunalverwaltungen, Agenturen, Hochschulen.
  • IT-Anbieter für regulierte Sektoren
    Systemintegratoren, Softwarehäuser, Unternehmen, die IT-Systeme für Einrichtungen implementieren, die unter UoKSC oder NIS2 fallen.

Was umfasst der UoKSC-Umsetzungsservice?

  • Informationssicherheitsaudit gemäß KSC-Gesetz
  • Risikoanalyse gemäß gesetzlichen Anforderungen
  • Vollständige Dokumentation (Richtlinien, Verfahren, Notfallpläne)
  • Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Cybersicherheitsschulungen auf allen Organisationsebenen
  • Vorbereitung auf CSIRT-Audits und NIS2-konforme Umsetzungen
  • Optionaler vCISO-Service (Virtual CISO)

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Who is required to implement the UoKSC?

Die Verpflichtung gilt für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste, deren Tätigkeit für staatliche Funktionen kritisch ist. Die Liste der betroffenen Einrichtungen wird von öffentlichen Behörden festgelegt und regelmäßig aktualisiert.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung des KSC-Gesetzes?

Eine Nichtumsetzung von UoKSC kann zu Verwaltungssanktionen, CSIRT-Audits und Haftung für Vorfälle führen. Zudem können unvorbereitete Unternehmen im Falle eines Cyberangriffs erhebliche Reputations- und finanzielle Schäden erleiden.

Deckt die UoKSC-Umsetzung die NIS2-Anforderungen ab?

Die Erfüllung der aktuellen UoKSC-Anforderungen legt die Grundlage für die NIS2-Compliance. Unser Service umfasst die Erstellung von Dokumentation und Strategien im Einklang mit den kommenden Vorschriften.

Wie lange dauert die vollständige Umsetzung des KSC-Gesetzes?

Je nach Komplexität der Organisation und Reifegrad dauert die Umsetzung in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen.

Geht es bei der UoKSC-Umsetzung nur um Dokumentation?

Nein. Wir konzentrieren uns auf echte Maßnahmen, die die Cybersicherheit verbessern – nicht nur auf Papier-Compliance. Die Dokumentation ist nur ein Teil des Prozesses.

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+49 89 388 699 83
TestArmy Group S.A. Petuniowa Strasse 9/5 53-238 Wrocław Polen

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