Sicherstellung der NIS2-Compliance
NIS2 ist eine EU-Richtlinie mit dem Ziel, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu erreichen. Sie ersetzt die frühere NIS1-Richtlinie und führt einen erweiterten Pflichtenkatalog, neue Kategorien betroffener Einrichtungen sowie strengere Sanktionen bei Nichteinhaltung ein.
Wir unterstützen Organisationen in Polen dabei, die NIS2-Anforderungen zu verstehen und umzusetzen – von Risikoanalysen und Sicherheitsaudits bis hin zu Dokumentation, Richtlinien, Schulungen und technischen Maßnahmen.
Wir unterstützen Unternehmen sowohl in der Vorbereitungsphase als auch bei behördlichen Prüfungen.
Grundprinzipien von NIS2
1. Cybersicherheit als Verantwortung auf Vorstandsebene
NIS2 führt eine direkte Verantwortung der Unternehmensleitung für die Umsetzung und Aufrechterhaltung angemessener Sicherheitsmaßnahmen ein. Vorstandsmitglieder müssen geschult sein, Risiken kennen und aktiv an präventiven Maßnahmen mitwirken.
2. Verpflichtendes Risikomanagement und technische Schutzmaßnahmen
Organisationen müssen organisatorische und technische Maßnahmen im Verhältnis zum Risikoniveau umsetzen – etwa Netzwerksegmentierung, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Monitoring und Business-Continuity-Planung.
3. Erweiterter Kreis betroffener Einrichtungen
NIS2 erweitert den Anwendungsbereich der Richtlinie auf den privaten und den öffentlichen Sektor und umfasst mehr Branchen als NIS1 – darunter Produktion, Postdienste, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, digitale Infrastruktur und E-Commerce-Plattformen.
4. Verpflichtende Vorfallmeldung innerhalb strenger Fristen
Verpflichtete Einrichtungen müssen Cybersicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung melden und anschließend detaillierte Berichte nachreichen.
5. Verstärkte Aufsicht durch die EU-Mitgliedstaaten
Die Richtlinie verlangt regelmäßige Inspektionen und Audits und ermöglicht es nationalen Behörden, finanzielle Sanktionen zu verhängen. Zu den Mindeststrafen gehören bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
6. Risikomanagement in der Lieferkette
Organisationen müssen Risiken im Zusammenhang mit Subunternehmern und IT-Dienstleistern bewerten und steuern, einschließlich externer Software-, Hardware- und Cloud-Anbieter.
7. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Harmonisierung in der EU
NIS2 fördert eine bessere Koordination zwischen den EU-Ländern, einschließlich gemeinsamer Incident Response, gemeinsamer Standards und Informationsaustausch.
Vorteile der NIS2-Umsetzung
Einhaltung des EU-Rechts und Vermeidung von Sanktionen

NIS2 sieht erhebliche finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung vor.
Verbesserte Cybersicherheit in der gesamten Organisation

NIS2 ist nicht nur eine Verpflichtung – es ist eine Chance, System- und Datensicherheit zu stärken.
Vollständige Dokumentation und Verfahren im Einklang mit NIS2

Sie erhalten sofort einsetzbare Richtlinien, Incident-Response-Pläne, Business-Continuity-Pläne und Compliance-Register.
Vorbereitung auf Audits und Zusammenarbeit mit dem CSIRT

Wir unterstützen Sie beim Aufbau von Meldeverfahren und Kommunikationsplänen mit nationalen Aufsichtsbehörden.
Mehr Vertrauen bei Partnern, Kunden und Investoren

NIS2-Compliance positioniert Ihr Unternehmen als zuverlässigen und sicheren Geschäftspartner.
Prozess zur Umsetzung der NIS2-Compliance
Wer muss NIS2 einhalten?
- Betreiber wesentlicher Dienste (OES) – Energie, Wasser, Gesundheitswesen, Verkehr, industrielle Fertigung
- Anbieter wichtiger und digitaler Dienste – IT-Plattformen, Hosting, SaaS, E-Commerce
- Einrichtungen des öffentlichen Sektors – erfasst durch NIS2 und nationale Cybersicherheitsgesetzgebung
- Unternehmen, die mit Sektoren kritischer Infrastrukturen zusammenarbeiten
- Organisationen, die planen, in den von NIS2 erfassten EU-Markt einzutreten
Was umfasst der NIS2-Compliance-Service?
- Auswirkungsanalyse von NIS2 auf Ihr Unternehmen
- Audit der IT-Systeme und Informationssicherheit
- Risikobewertung und Bedrohungsidentifikation
- Vollständige NIS2-konforme Dokumentation:
- Sicherheitsrichtlinien
- Incident-Response-Pläne
- Business-Continuity-Pläne
- Meldeverfahren
- Asset- und Systemregister
- Unterstützung bei der Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen
- Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
- Unterstützung bei der CSIRT-Kommunikation und behördlichen Prüfungen
- Beratung während Audits oder aufsichtsrechtlicher Überprüfungen
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann tritt NIS2 in Polen in Kraft?
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie umsetzen bis 17. Oktober 2024. Polen arbeitet an der Aktualisierung seines Gesetzes über das Nationale Cybersicherheitssystem. Verpflichtungen können bereits 2024/2025 in Kraft treten.
Gilt NIS2 für mein Unternehmen?
Die Richtlinie erweitert die Liste der erfassten Einrichtungen erheblich. Sie gilt nicht nur für kritische Infrastrukturen, sondern auch für mittlere und große Unternehmen in den in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten Sektoren. Wir bieten kostenlose Eignungsprüfungen an.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung von NIS2?
Geldbußen können bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes betragen. Zusätzlich kann die Unternehmensleitung für die unterlassene Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden.
Ist die Umsetzung von NIS2 mit ISO 27001 oder UoKSC abgestimmt?
Weitgehend ja. Wir helfen dabei, Maßnahmen und Dokumentation zu integrieren, um Redundanzen zu vermeiden und Kosten zu senken.
Ist eine NIS2-Zertifizierung erforderlich?
Es ist keine offizielle Zertifizierung erforderlich, jedoch müssen Organisationen die Compliance bei Audits oder im Falle eines Vorfalls nachweisen.
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